Der Fahrtenschwimmer

Das Fahrtenschwimmer-Abzeichen kann ab dem vollendeten 9. Lebensjahr absolviert werden. Der Fahrtenschwimmer ist Voraussetzung für die Aufnahme an den pädagogischen Hochschulen, den Kollegs für Sozialpädagogik, den Kollegs/Schulen für Kindergarten- bzw. Elementarpädagogik, etc. Außerdem gilt das Fahrtenschwimmer-Abzeichen als Einstellungskriterium für die Bewerbung bei der Polizei.

 

Für all jene, die noch Übung für den Fahrtenschwimmer benötigen, verweisen wir auf unser Schwimmtraining im Freibad Thalgau.

Fahrtenschwimmer, ab dem vollendeten 9. Lebensjahr

15 Minuten Dauerschwimmen im beliebigen Stil, 10 Meter Streckentauchen, einmaliges Tieftauchen (2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes, 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit, Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser, Kenntnis der 10 Baderegeln



Prüfungsgebühr inkl. Abzeichen: € 120,-.